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Wichtiges

Reifenplatzer

Auch wenn der Reifen noch eine Profiltiefe von 1,6 mm hat, wird es ab einem Alter von 6 Jahren bei höheren Geschwindigkeiten gefährlich, warnen Unfallforscher, weil das Material ermüdet. Um das Alter eines Reifens festzustellen ,muss man einige Zahlen und Buchstaben kennen.

Wie hier auf dem Bild, bedeuten die letzten 4 Zahlen :  Der Reifen wurde in der 21Woche 2004 hergestellt

 

 §Allgemeine Rechtsentscheidungen

 

Skiunfall:

Laut dem internationalen Skiverband besagt die Regel Nr. 3, wer von hinten kommt, darf andere nicht gefährden. Diese Regelung ist absolut rechtsverbindlich. Die Aussage der vordere hätte plötzlich die Spur gewechselt  entlastet nicht.

LG Ravensburg  4 O 185/05

 

Rotlichtsünder:

Wenn ein Polizist zufällig Zeuge eines Rotlichtverstoßes wird, kann er nicht die Zeitmessung durch mitzählen vornehmen, um dadurch einen erhebliche Zeitüberschreitung zu beweisen,  was die Abnahme des Führerschein zur Folge hätte. Es bleibt beim Bußgeld.

OLG Brandenburg Ss (OWi ) 101B/99

 

Mehr Chancen bei Schmerzensgeld

Wer nach einem Auffahrunfall mit etwa 10 km/h ein HWS Trauma angab,Hatte bisher wenig Aussicht auf Schmerzensgeld.Das könnte sich jetzt ändern, laut BGH muss auch eine geringe Geschwindigkeit als Ursache der Verletzung angesehen werden.

BGH VI ZR 139/02

 

Recht im Straßenverkehr 

 

Wildunfall:

Weicht man einem Reh aus und fährt dabei an einen Baum, muß die TK trotzdem zahlen, den Vorwurf der Fahrlässigkeit lassen die Richter hier nicht gelten.

„Es entspricht durchaus der verkehrsüblichen Sorgfalt, einen Zusammenstoß mit Wildtieren zu vermeiden“.

OLG Naumburg 1U101/02

 

Handy am Steuer:

Es ist dem  Autofahrer erlaubt bei der Rotphase an einer Ampel mit dem Handy zu telefonieren, wenn er bis zur Grünphase seinen Motor abgestellt hat.

OLG Bamberg 3Ss OWi 1050/06

 

 

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Eine offene Autotür übersehen:

Die Aussage der andere hätte plötzlich die Tür auf gestoßen ,der Zusammenprall war daher nicht zu vermeiden, wird meistens von Gutachtern widerlegt.

Daher die Haftung  zu 30% beim parkenden und 70% beim fahrenden Fahrzeug.   AG München 322 C 26475/06